Stuttgart - Nun ist es amtlich. Die Staatsanwaltschaft in Stuttgart hat das Ermittlungsverfahren gegen die Führung der IHK Stuttgart aufgrund einer Strafanzeige des bffk eingestellt. Allerdings schreiben die Stuttgarter Staatsanwälte der Führung der IHK Stuttgart ins Stammbuch, dass "die Beschuldigten somit den objektiven Tatbestand der Untreue verwirklicht" haben und dass der IHK Stuttgart „durch das Handeln der Beschuldigten auch ein Vermögensschaden entstanden“ ist. Eingestellt wurde das Verfahren nur aufgrund mangelnden Bewusstseins und damit fehlenden Vorsatzes. „Das ist nun schon das zweite Mal, dass nur der fehlende Vorsatz die Stuttgarter IHK-Funktionäre rettet“, so Kai Boeddinghaus, der als bffkGeschäftsführer die Strafanzeige erstattet hatte. Er verweist auf die Einstellung der Ermittlungen der Berliner Staatsanwaltschaft, die im Jahr 2009 ebenfalls der Führung der IHK Stuttgart pflichtwidrige Untreue attestierte aber auch damals mangels nachgewiesenen Vorsatzes von einer Strafverfolgung absah.
„Bei der IHK Stuttgart kann man jetzt schon von notorische Unkenntnis sprechen“, so Boeddinghaus und fährt fort, „wenn Sitte und Anstand ehrbarer Kaufleute in der IHK Stuttgart irgendeinen Stellenwert haben, dann muss das jetzt personelle Konsequenzen haben“. Personen, die in der Politik Verantwortung tragen, sind aus gutem Grund nicht mehr tragbar, wenn man ihnen wiederholt objektive Untreue nachweist. Das mangelnde Rechtsbewusstsein kann dabei möglicherweise eine juristische Entlastung sein, macht der bffk-Geschäftsführer deutlich. Hinsichtlich der Übernahme von Verantwortung darf das aber als Ausrede nicht herhalten, sondern zeigt eher, dass die Verantwortlichen ganz offensichtlich von ihrer Aufgabe überfordert sind. Der bffk fordert die Gremien der IHK Stuttgart auf, schnellstmöglich die notwendigen Konsequenzen zu ziehen.
(sbts)/Quelle: bffk
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